Im Zuge des Streifendienstes stellte vor ein paar Tagen eine Zivilstreife der Linzer Polizei (PI Landhaus) kurz nach Mitternacht einen Fahrzeuglenker fest, der eine sehr unkontrollierte Fahrweise mit seinem Pkw an den Tag legte. Aufgrund der beschriebenen Fahrweise wurde der Lenker, ein 25-jähriger Linzer, zu einer Lenk- und Fahrzeugkontrolle aufgefordert. Dabei stellten die Beamten Symptome einer Alkoholisierung fest, weshalb sie den Lenker zu einer Untersuchung der Atemluft mittels Alkomat aufforderten. Der 25-Jährige verweigerte dies. Eine Führerscheinabnahme konnte nicht vorgenommen werden, da der Lenker keinen besitzt. Um eine Weiterfahrt des führerscheinlosen Lenkers zu verhindern, wurde als Sicherungsmaßnahme der Fahrzeugschlüssel von den Polizisten abgenommen. Betreffend Nachfrage ob ein Zweitschlüssel vorhanden ist, verneinte der Linzer dies. Nachdem die Beamten die Amtshandlung beendeten und die entsprechenden Anzeigen erstatteten, wurde der Streifendienst fortgesetzt. Um zirka 02:10 Uhr fiel den Polizisten im Bereich der Unionstraße ein Pkw auf, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit stadteinwärts unterwegs war. Die Zivilstreife nahm die Verfolgung auf und konnte den mit zirka 100 km/h fahrenden Pkw im Bereich der Unionkreuzung erreichen und letztendlich auch anhalten. Die Polizisten bemerkten beim Überholmanöver wie der Lenker dem Beifahrer mit einer Bierflasche zuprostete. Die durchgeführte Lenk- und Fahrzeugkontrolle ergab, dass es sich beim Lenker um die Person der vorangegangenen Amtshandlung handelte. Aufgrund der Symptome wurde er wiederum zum Alkotest aufgefordert, welche er auch wieder verweigerte. Entgegen seiner ursprünglichen Aussage, dass kein Zweitschlüssel vorhanden war, holte sich der 25-Jährige diesen aus seiner Wohnung und setzte damit die Fahrt fort. Nunmehr wurde auch der Zweitschlüssel von den Beamten abgenommen. Der Linzer wurde erneut wegen Verweigerung des Alkotests sowie Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechende Lenkberechtigung bei der Bundespolizeidirektion Linz angezeigt. Aufgrund der geschilderten Übertretungen hat der Lenker mit Verwaltungsstrafen von mehreren € 1000,- zu rechnen. Allfällige Rückfragen: Mag. Dr. Alexander NIEDERWIMMERTel.: (0732) 7803 Kl. 5500
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Unbelehrbarer Alkolenker
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