Suchtmittelgesetz, Begünstigung in Innsbruck

Ein 23-jähriger Innsbrucker wurde am 01.08.2011 gegen 22.45 Uhr mit seinem Motorfahrrad angehalten, da er ohne Beleuchtung fuhr. Im Zuge der Anhaltung stellte sich zunächst heraus, dass die Begutachtungsplakette seit längerem abgelaufen und die Betriebssicherheit beim Motorrad nicht mehr gegeben war. Weiters führte er weder einen Führerschein noch ein anderes Identitätsdokument mit sich.Darüber hinaus konnte bei ihm in weiterer Folge Cannabiskraut sichergestellt werden. Er gab an, mit einem Bekannten, dessen Namen er zunächst nicht nennen wollte, einen Joint geraucht zu haben.

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