Silvesterkracher und privates Feuerwerk

Silvesterkracher und privates Feuerwerk Feuerwerkskörper der Kategorie F2, das sind z.B. sog. Bodenfeuerwerke z.B. „Vulkan“,„Kometenbatterien“, „Leuchtbatterie Cake-Box“, lose Raketen oder Raketensortimente, Knallfeuerwerke, aber auch sog. „Baby-raketen“ dürfen grundsätzlich im Ortsgebiet nur mit Genehmigung des Bürgermeisters abgefeuert werden.Wer in der Stadt Salzburg das Neue Jahr mit Kleinfeuerwerkskörpern begrüßen will, darf dies am Silvesterabend von 12 Uhr Mittag bis zum 1.1. um 1 Uhr Früh (lt. Verordnung des Bürgermeisters).Absolut verboten ist dies allerdings in der Umgebung von Kinder-, Senioren- und Erholungsheimen sowie von Krankenhäusern und Kirchen. Ein weiteres Verbot gilt für die Bereiche des Domplatzes, des Mozartplatzes und des Alten Markts. Dort ist bereits ein Silvesterprogramm organisiert.Selbstverständlich ist aus Sicherheitsgründen das Abschießen in geschlossenen Räumen und in unmittel-barer Nähe größerer Menschenansammlungen untersagt.Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein (F1 ab 12 Jahre!). Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 und F4 dürfen darüber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden (Bewilligungsbescheid der BPD Salzburg!)Umgang mit Feuerwerkskörpern• Achten Sie insbesondere beim Kauf auf Originalprodukte! Diese sind nach dem neuen Pyrotechnikgesetz 2010 mit einem CE-Kennzeichen markiert (weiters insbes. ausschließlich deutsche Sprache, Name Adresse des EU-Herstellers/Importeurs, Name/Typ des Gegenstands, Altersgrenze, Kategorie, Verwendungshinweise, Mindestabstand, etc.)• Sind Sie beim Böller- oder Raketenschießen Zuschauer, sollten Sie das Geschehensicherheitshalber nur aus größerer Entfernung verfolgen.• Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Böller oder Raketen auf.Die Flugbahnen von Raketen hängen von Wind und Schussrichtung ab, weshalb es auch„Irrläufer” gibt. Damit diese nicht in Wohnungen oder Häuser eindringen und Brändeverursachen können, sollten Sie Fenster, Balkon- und Haustüren schließen.• Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzensind besonders gefährlich.• Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus Schneehaufen, Rohren oder leeren Flaschen ab!• Zünden Sie Raketen und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm an und treten Siedanach einige Schritte zurück.• Versagende Raketen oder sonstige Knallkörper nicht sofort aufheben, denn es könnte sichum „Zeitzünder” handeln. Später nicht nochmals entzünden. Vernichten Sie „Versager” mitWasser – nicht trocknen oder anwärmen (höchste Explosionsgefahr!).• Raketen und Knallkörper keinesfalls „bündeln“ bzw. „gebündelt“ zünden – die Auswirkungen mehrerer gleichzeitig zur Explosion gebrachter Knallkörper können fatal sein !…und hier noch eine Warnung für „Spaßvögel“ !Immer wieder werfen „Spaßvögel“ pryrotechnische Gegenstände in Briefkästen, Automatenschlitze, Kellerabteile mit brennbaren Materialien, in Glasflaschen oder unter Autos. Die Sprengwirkung von Raketen und Knallkörpern wird dabei unterschätzt und oft entstehen schwere Sachschäden und sogar Brände. Andere „Witzbolde“ zünden Knallkörper und Raketen in der Menschenmenge. Nicht auszudenken, wenn jemand im Gesichtsbereich getroffen wird. Die Folgen für den Verursacher sind jedenfalls schwerwiegend (straf-, zivil- u. verwaltungsrechtliche Konsequenzen !) und gesundheitliche Schäden sind oft gar nicht mehr gut zu machen. Wir wollen, dass Sie sicher leben – Ihre Salzburger Polizei

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