Presseaussendung vom 05.08.2011

In der Fußgängerzone kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil RadfahrerInnen zu schnell unterwegs sind. Insbesondere ältere Personen und Eltern mit Kindern fühlen sich gefährdet, wenn RadfahrerInnen von hinten kommend, zu schnell und zu knapp vorbeifahren.Es gingen auf der zuständigen Polizeiinspektion und auch beim Verkehrs- und Strafamt des Magistrates der LH St .Pölten entsprechende Hinweise und Beschwerden ein.Durch Verordnung des Magistrates der LH St. Pölten ist das Rad fahren in der Fußgängerzone St. Pölten erlaubt, nach den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung dürfen die RadfahrerInnen aber nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.Durch die Polizei wird in den nächsten Wochen verstärkt der Fahrradverkehr in der Fußgängerzone überwacht, um auf das vorschriftswidrige Verhalten der RadfahrerInnen aufmerksam zu machen.Für Auskünfte steht ChefInsp Stiefsohn, Stadtpolizeikommando, 059133-35-4000 Dw., zur Verfügung.

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