Verordnung einer SchutzzoneFür den Bereich des Hauptbahnhofes St. Pölten wird im Einvernehmen mit dem Stadtpolizeikommando St. Pölten mit Wirksamkeit vom 02.12.2011, gültig von 06.00 bis 23.00 Uhr, durch die Bundespolizeidirektion St. Pölten für die Dauer von voraussichtlich6 Monaten eine Schutzzone verordnet. Anmerkung:Wer trotz eines gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbotes die Schutzzone betritt, begeht gemäß § 84 Abs. 1 Z. 4 Sicherheitspolizeigesetz eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu € 360.–, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, zu bestrafen.
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Presseaussendung v. 01.12.2011
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