Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen am 11.02.2012

Am 11.02.2012 finden sowohl der Burschenbundball, der im kaufmännischen Vereinshaus in Linz, Bismarckstraße 1 abgehalten wird, als auch zwei damit im Zusammenhang stehende Versammlungen statt (siehe dazu die Marschroute unter 2.d).Um einen reibungslosen Ablauf aller Veranstaltungen soweit wie möglich gewährleisten zu können bedarf es einiger polizeilicher Maßnahmen. So werden unter anderem an diesem Tag ein Platzverbot, sowie Halte- und Parkverbote als auch allgemeine Fahrverbote erlassen. 1. Erlassung eines Platzverbotes:Am 11.02.2012 wird ab 17:00 Uhr an nachfolgenden Örtlichkeiten ein Platzverbot von der Bundespolizeidirektion Linz auf Grundlage des § 36 Abs. 1 SPG erlassen. a) in der gesamten Bismarckstraße (Fahrbahn und Gehsteige sowie Hauszufahrten), beginnend von der Kreuzung mit der Landstraße bis zur Kreuzung mit der Dametzstraße bzw. Humboldtstraße;b) in der gesamten Landstraße (Fahrbahn, Gleisanlagen, Gehsteige, Hausdurchgänge sowie Zufahrten), beginnend von der Kreuzung Bürgerstraße/Langgasse bis zur Einmündung der Hafferlstraße (Ecke Schuhgeschäft Geox), von diesem Eck der Einmündung der Hafferlstraße in die Landstraße schräg verlaufend bis zur Einmündung der Bismarckstraße in die Landstraße (Ecke Juwelier S.M.Wild);c) im gesamten „City Park“, das ist der Innenhofbereich der von den Häuserzeilen Johann Konrad Vogelstraße – Dametzstraße – Landstraße sowie Bismarckstraße umfriedet wird, einschließlich der Zufahrts- und Zugangswege;d) auf der gesamten Fläche jeder Etage der Tiefgarage Park Inn, einschließlich der Zufahrtswege zu diesen (über Bismarckstraße bzw. Dametzstraße) sowie die dazugehörigen Zugangs- und Abgangsmöglichkeiten, einschließlich der in der Tiefgarage befindlichen Liftanlagen;e) im gesamten Zugangsbereich zum Lokal „Josef“, Landstraße 49, beginnend von der Landstraße bis zur ersten Glastüre, einschließlich der beiden im Durchgangsbereich befindlichen Aufgänge;So ist der Aufenthalt und das Betreten an folgenden Örtlichkeiten verboten und die Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung erklärt. An den angeführten Örtlichkeiten dürfen sich – abgesehen von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Behördenvertreter der Bundespolizeidirektion Linz – folgende Personen weiterhin aufhalten:• Angehörige eines im Einsatz befindlichen Rettungsdienstes,• Angehörige der im Einsatz befindlichen Feuerwehr,• Personen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Bundespolizeidirektion Linz.• Anrainer sowie sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse am Aufenthalt im Bereich des Platzverbotes glaubhaft machen können (zB. Taxilenker, Angestellte von Geschäften im Gefahrenbereich, Kunden von Lokalen bzw. Geschäften, usw.).Beginn/Ende des PlatzverbotesDas Platzverbot wird mit 11.02.2012 17:00 Uhr in Kraft gesetzt und wird sobald als möglich, spätestens aber am 12.02.2012 um 06:00 Uhr von der Bundespolizeidirektion Linz aufgehoben.Auf Grund des Platzverbotes werden auch Kontrollen betreffend „berechtigter Personen“ vorgenommen, weshalb es diesbezüglich zu kurzen Anhaltungen von Betroffenen kommen kann. 2. Durchführung von verkehrspolizeilichen Maßnahmena) BismarckstraßeSo wird am 11.02.2012 in Bereichen der Bismarckstraße ein Halte- und Parkverbot errichtet. Diesbezüglich werden die Kfz-Lenker insbesondere die Anrainer der Bismarckstraße ersucht ihre Fahrzeuge nicht an diesem Tag in der Bismarckstraße abzustellen. b) BürgerstraßeVon der Kreuzung Bürgerstraße, Humboldtstraße wird auf der Bürgerstraße Richtung Landstraße ein allgemeines Fahrverbot erlassen. Ausgenommen von diesem sind nur Berechtigte (zB. Taxi, Anrainer, usw.). Bedingt durch die damit verknüpften Kontrollen ist damit zu rechnen, dass es zu etlichen Verzögerungen bzw. Verkehrsbehinderungen kommen wird. c) LandstraßeBezugnehmend auf das oben angeführte Platzverbot wird die Landstraße von der Kreuzung mit der Bürgerstraße/Langgasse bis zu den Kreuzungsbereichen Hafferlstraße und Bismarckstraße für den gesamten Individualverkehr ab ca. 17:00 Uhr gesperrt. Diesbezüglich werden auch hier die Kraftfahrzeuglenker insbesondere Anrainer ersucht ihr Kraftfahrzeug nicht an besagter Örtlichkeit abzustellen. d) Marschroute der DemonstrationAb ca. 18:30 Uhr des 11.02.2012 wird die Marschroute der Versammlung vom Hauptplatz über die Theatergasse – Promenade – Taubenmarkt – Landstraße – Hafferlstraße verlaufen. Dort ist eine kurze Zwischenkundgebung vorgesehen. In der Folge werden sich die Versammlungsteilnehmer weiter über die Hafferlstraße – Seilerstätte – Langgasse zum Schillerpark bewegen, an welchem die Schlusskundgebung stattfinden wird. An den genannten Straßen wird es dadurch auch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Seitens der Linzer Polizei ist man aber bestrebt die Behinderungen so kurz als möglich unter Wahrung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit, zu gestalten. 3. Öffentlicher VerkehrAuf Grund des verhängten Platzverbotes wird auch die Straßenbahn ab 19:00 Uhr bis voraussichtlich 21:00 Uhr im Linzer Innenstadtbereich ihren Betrieb einstellen. In dieser Zeit wird von den Linz Linien ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Für weitergehende Informationen wird auf die Linz Linien verwiesen. 4. Information der AnrainerSeitens der Bundespolizeidirektion Linz werden die betroffenen Anrainer einerseits durch Anschlag an den jeweiligen Hauseingangsbereichen bzw. durch Informationsschreiben über die bevorstehenden Maßnahmen und die damit im Zusammenhang stehenden Beeinträchtigungen informiert. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit für Anrainer und Betroffene sich während der Amtsstunden bei der Bundespolizeidirektion Linz, Tel.: (0732)7803-5014 oder (0732)7803-5115, über die bevorstehenden Maßnahmen zu informieren.5. PresseansprechpartnerAls Presseansprechpartner steht am 11.02.2012 ab 16:00 Uhr Mag. Dr. Alexander Niederwimmer Tel.: (0732)7803-5500 zur Verfügung.Allfällige Rückfragen: HR Mag. Erwin FUCHSTel.: (0732) 7803 Kl. 5100

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