Nötigung nach Verkehrsunfall
Am 08.03.2011, um 16.30 Uhr, ist es in Linz zu einem harmlosen Verkehrsunfall mit Sachschaden zwischen einen 44-jährigen und einen 48-jährigen, beide in Linz wohnhaft, gekommen. Bei einer leichten Kollision wurden jeweils der rechte und der linke Außenspiegel der beiden im Gegenverkehr befindlichen Unfall -Pkws beschädigt. Mit einem der Unfalllenker sind bei der Unfallaufnahme durch die Polizei allerdings die Emotionen durchgegangen. Der 44-jährige nötigte seinen Kontrahenten mit den Worten „Wannst deppert wirst, hau i dir die Zehnt ein und wenn i di sich, dann zieh ich di aus dem Auto aussa“. Aufgrund dieser Äußerung wird der Unfalllenker wegen Nötigung bei Gericht angezeigt. Allerdings sind die Konsequenzen damit noch nicht erschöpft; es droht auch ein Führerscheinentzug wegen mangelnder Verkehrszulässigkeit. Allfällige Rückfragen:OR Mag. Burger Christoph Tel.: (0732) 7803 Kl. 5112