Die Bundespolizeidirektion Innsbruck gibt bekannt, dass zwei Schutzzonen in Innsbruck für die Bereiche „Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße“ und „Spielplatz Rapoldipark“ am 21.09.2011 erneut erlassen wurden. Die zwei Schutzzonen treten mit 26.09.2011 in Kraft und gelten mit den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 25.03.2012. Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig. Missachtungen des Betretungsverbots iSd § 36a Sicherheitspolizeigesetz werden mit einer Geldstrafe bis zu € 360,– bestraft. Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden, mit 25.09.2011 auslaufenden Schutzzonen in den oa. Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei. Bei den nunmehr neu erlassenen Schutzzonen handelt es sich um die 10. Auflage der Schutzzonen in Innsbruck. Statistische Daten – Schutzzonen Beginn 26.03.2011 (Stand 15.09.2011) Wegweisungen und Betretungsverbote (BV): insgesamt 133, Anzeigen wegen Missachtung des BV:insgesamt 23
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Neuerlassung der Schutzzonen in Innsbruck:
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