Am 30.03.2011 gegen 17:00 Uhr wurde eine 88-jährige Innsbruckerin von einem Unbekannten mit unterdrückter Rufnummer angerufen, welcher angab, ihr Neffe aus Deutschland zu sein. Er teilte ihr mit, dass er dringend Geld für einen Hauskauf in Tirol benötige. Der angebliche Neffe verstärkte die Dringlichkeit seines Ersuchens damit, dass er mehrere Male anrief. Die 88-jährige Innsbruckerin ließ sich jedes Mal auf das Telefongespräch ein, weshalb es dem Anrufer gelang, die Frau zu einer Geldübergabe zu überreden, welche noch am selben Tag stattfand. Das Bargeld (eine nicht unerhebliche Summe) wurde nicht dem Anrufer, welcher plötzlich verhindert war, sondern einer unbekannten Frau übergeben. Die Bundespolizeidirektion Innsbruck rät im Zusammenhang mit obigem Fall zu erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht. Durch psychologisches und rhetorisches Geschick werden den Telefonpartnern persönliche Daten entlockt und so ein anscheinendes Nahverhältnis vorgetäuscht. Es wird dringend davon abgeraten, in solchen telefonisch eingefädelten „Notfällen“ durch Übergabe von Bargeld Hilfe zu leisten. In gleichgelagerten Fällen wird empfohlen, die angeblichen „Verwandten/Bekannten“ genauestens zu befragen und zu überprüfen, insbesondere sie Details beantworten zu lassen, die wirklich nur der tatsächliche Verwandte/Bekannte wissen kann. Bei Zweifeln ist keinerlei Hilfe zu gewähren und unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
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Neffenbetrug in Innsbruck:
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