Aufgrund von durchgeführten Brandermittlungen kann davon ausgegangen werden, dass der Brand im Bereich des Ofens (Putz/Schürtürl) durch herabfallende Glutstücke entstanden sein dürfte. Fremdverschulden und Defekte an elektrischen Einrichtungen können ausgeschlossen werden. Durch den Brand ist nur geringer Schaden entstanden.
admin
in Allgemein
Nachtrag zum Pressebericht vom 23.10.2010, 1. Teil
Leave a Comment