Es wird berichtigt, dass nicht ein Polizeibeamter die Fensterscheibe des Fahrzeuges eingetreten hat. Dies wurde von einem Mann (47) aus dem Bezirk Reutte (Zeuge bzw. Ersthelfer) vor Ort. durchgeführt, noch bevor die Polizeibeamten mit einem Notfallhammer die Scheibe zur Rettung des im Fahrzeug befindlichen Mannes einschlagen konnten. Der Mann erlitt dabei Verletzungen unbestimmten Grades am rechten Bein.
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Nachtrag zum Pressebericht vom 16.04.2011, 1.Teil,
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