Nachtrag zum Pressebericht „Notlandung Flugzeug“
Wie sich nachträglich heraus stellte, handelt es sich bei der Notlandungsörtlichkeit am Gepatschferner auf ca. 3.200 m um italienisches Hoheitsgebiet.
Wie sich nachträglich heraus stellte, handelt es sich bei der Notlandungsörtlichkeit am Gepatschferner auf ca. 3.200 m um italienisches Hoheitsgebiet.