Klärung eines schweren Raubes aus dem Jahre 2009

In Anlehnung an die Berichtserstattung vom 13.07.2009 wegen § 28 Suchtmittelverbrechen – Suchtgiftschmuggel aus Deutschland – wird berichtet, dass nunmehr aufgrund intensiver Ermittlungen durch die Tiroler Polizei ein schwerer Raub vom 16.02.2009 zum Nachteil eines 23-jährigen Mannes aus Imst und einer 20-jährigen Frau aus Vorarlberg in Imst geklärt werden konnte. Aufgrund zahlreicher niederschriftlicher Belastuten und DNA-Treffer konnte als dringend der Tat verdächtig, ein mittlerweile in Haft in der Justizanstalt Garsten befindlicher 23-jähriger Mann aus dem Bezirk Imst sowie dessen Mittäter, ein 22-Jähriger und 23-Jähriger aus Imst überführt werden. Der in Haft befindliche steht im Verdacht, gemeinsam mit den nunmehr ebenfalls geständigen und in Haft befindlichen Mittäter am 16.02.2009, mit Sturmhauben und Masken gewaltsam in die gemeinsame Wohnung der beiden oben angeführten Opfer in Imst eingedrungen zu sein und unter Verwendung einer Waffe massiv die Herausgabe von ca. 1 Kilogramm Haschisch gefordert zu haben. Im Zuge des Raubes wurde das 23-jährige Opfer unbestimmten Grades verletzt. Am Tatort bleiben die Tatwaffe, ein Handy, eine Schildkappe, sowie eine Maske des Haupttäters zurück. Aufgrund der heftigen Gegenwehr der Opfer verblieb das Kilo Haschisch in der Wohnung. Der in Haft in der Justizanstalt Garsten befindliche verweigert auf Anraten seiner rechtsanwaltlichen Vertretung bis zum 11.04.2011 jegliche Angaben zum Raub. Der Hauptbeschuldigte sitzt derzeit in der Justizanstalt Garsten eine ca. 10-jährige Haftstrafe diesbezüglich und wegen anderer Delikte ab. Die beiden Mittäter wurden ebenfalls wegen eines Raubes auf eine Tankstelle auf der Ötztalerhöhe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nunmehr legte der Haupttäter am 11.04.2011 ein Geständnis bezäglich seiner Mittäter anlässlich des weiteren Raubes in Imst ab. Die beiden Mittäter zeigten sich nunmehr in den Einvernahmen am 21.06.2011 und 08.08.2011 vollinhaltlich zum Raub in Imst geständig.

Schreibe einen Kommentar