Jahrespressebericht 2011

Sicherheits- und Kriminalpolizeiliche Abteilung (Abteilung 1):Gewalt in der Familie:- Anzahl Wegweisungen/Betretungsverbote: 39 (37)- Anzahl der Missachtungen des Betretungsverbotes: 3 (5)(Verwaltungsübertretungen nach § 84 SPG) – Beantragte einstweilige Verfügungen beim Bezirksgericht: 17 (16)Die Zusammenarbeit der Bundespolizeidirektion Steyr mit der Exekutive, dem Gewaltschutzzentrum Oberösterreich, dem Jugendamt Steyr sowie dem Bezirksgericht Steyr beim Vollzug des Gewaltschutzgesetzes funktioniert sehr gut.Das Gewaltschutzgesetz, das der Polizei das Recht einräumt, Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen, besteht nunmehr seit 13 Jahren. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 962 (812) Strafregisterbescheinigungen ausgestellt.Waffenwesen:Es sind derzeit 1.051 (1.060) genehmigungspflichtige Schusswaffen, davon 940 (955) Faustfeuerwaffen, 72 (66) Langwaffen und 39 (39) Repetierflinten (sogenannte „Pumpguns“) registriert.Es wurden 208 (140) Verlässlichkeitsüberprüfungen mit den sich daraus ergebenden Verwahrungskontrollen und den Einholungen des Nachweises des sachgemäßen Umganges durchgeführt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass bei diesen Überprüfungen bei den legalen Waffenbesitzern kaum Verwahrmängel feststellbar waren – dies wird auch dadurch bestätigt, dass es im Jahr 2011 keine Unfälle im häuslichen Bereich im Zusammenhang mit legal besessenen Schusswaffen gab. Im Jahr 2011 wurden 25 (36) Waffenverbote verhängt. Von Bewilligungsinhabern wurden 15 (10) waffenrechtliche Dokumente (Waffenpässe und Waffenbesitzkarten) freiwillig zurückgelegt, null (zwei) Dokumente wurden wegen fehlender Verlässlichkeit entzogen. Definitiv festgestellt werden kann auch, dass im Jahr 2011 keine einzige der bei der BPD Steyr registrierten Schusswaffen bei einer strafbaren Handlung verwendet wurde!Veranstaltungswesen:Im Vorjahr wurden im Bereich der Stadt Steyr insgesamt 618 (669) Veranstaltungen iSd. Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes der Bundespolizeidirektion Steyr angezeigt.Bei 63 (81) Veranstaltungen wurden veranstaltungsbehördliche Sicherheitsbegehungen durchgeführt, bei welchen die Einhaltung der bescheidmäßigen Sicherheitsauflagen (zB.: Freihalten der vorgeschriebenen Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen etc.), durch die Veranstalter überprüft wurden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen wurden bei Sicherheitsbegehungen und Überwachungen kaum gravierende Sicherheitsmängel festgestellt; im Wesentlichen sind die Veranstalter sehr um die Sicherheit in und um die Veranstaltungsstätten bemüht. Einen Beitrag dazu leistet auch die konsequente Überwachung der Einhaltung der bescheidmäßigen Auflagen durch die Bundespolizeidirektion Steyr als Überwachungsbehörde. Weiters der Umstand, dass bei größeren Veranstaltungen (beispielsweise angeführt seien das jährliche Stadtfest oder das Musikfestival Steyr mit tausenden Besuchern) bereits im Vorfeld mit dem Magistrat Steyr als Bewilligungsbehörde, der Exekutive und dem jeweiligen Veranstalter die nötigen Auflagen sowie der nötige Überwachungsaufwand abgestimmt werden. Bei 16 (12) Veranstaltungen wurde die gesamte Veranstaltung polizeilich überwacht. Vereins- und Versammlungswesen:Im Vereinsregister waren am Jahresende 508 (496) Vereine registriert. Im Zuge der Aktenbearbeitung kam es zu 64 (49) Vereinsneu- bzw. –umbildungen; weiters erfolgten 20 (10) Vereinsauflösungen, davon 3 (9) behördlich.Auch mehrere Versammlungen/Kundgebungen im Sinne des Versammlungsgesetzes wurden im Jahr 2011 im Stadtgebiet von Steyr abgehalten, wobei es bei keiner Versammlung zu Ausschreitungen kam. Fremdenpolizei- und Aufenthaltswesen:In Steyr gemeldete Fremde: 7.335 (5.687)Aufenthaltsbeendende Maßnahmen waren in insgesamt 47 (54) Fällen erforderlich.61 (76) Personen mussten in Schubhaft genommen werden bzw. waren für andere Fremdenbehörden im Polizeianhaltezentrum zu diesem Zweck untergebracht. Weiters wurden im Jahr 2011 gemeinsam mit der Exekutive regelmäßig fremdenpolizeiliche Kontrollen im Stadtgebiet von Steyr durchgeführt, wobei die Einhaltung fremdenpolizeilicher, aufenthalts- sowie ausländerbeschäfti-gungsrechtlicher Bestimmungen einer eingehenden Kontrolle unterzogen wurden. Die Kontrollen bezogen sich sowohl auf Gast- und Vereinslokale, öffentliche Bereiche als auch verdächtige Privatadressen. Die Bundespolizeidirektion Steyr weist darauf hin, dass jeder EU-Bürger der nach dem 01.01.2006 nach Österreich eingereist ist und sich länger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhält, eine Anmeldebescheinigung gem. § 53 NAG beim Magistrat Steyr, zu beantragen hat.Mit 13.12.2011 wurde vom Rat der Europäischen Union der Beschluss gefasst, die Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in Bezug auf das Fürstentum Liechtenstein mit Wirkung vom 19.12.2011 in Kraft zu setzen. Dies bedeutet, dass die Grenzkontrolle an der Landgrenze zu Liechtenstein aufzuheben ist und die österreichisch-liechtensteinische Grenze als nunmehrige Binnengrenze von jedermann unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden darf.Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Abteilung 2)I. Verkehrsangelegenheiten:I.1. Stand der Motorisierung in Steyr:Gesamtstand der zugelassenen Fahrzeuge: ( 26.877 ) (26.715) I.2. Fahrprüfungen: I.2.1. Prüfungstermine:Im Jahr 2011 wurden 142 (140) computerunterstützte theoretische, sowie 155 (153 ) praktische Fahrprüfungstermine durchgeführt.I.2.2. Prüfungsergebnisse: angetreten: bestanden: Prozent:theoretisch: 2.091 1.596 76 (1.906) (1.482) (78)praktisch: 1.971 1.528 78 (2.224) (1.741) (78)I.3. Entziehung von Lenkberechtigungen, Lenkverbote sowie sonstige führerscheinrechtliche Maßnahmen:Entzogene Lenkberechtigungen: 181 (225)Verhängte Lenkverbote („Mopedfahrverbote“): 200 (210)Von Polizeiorganen abgenommene Führerscheine: 112 (147)Von Polizeiorganen durchgeführte Alkomatuntersuchungen: 537 (491) Von Polizeiorganen durchgeführte 1.800Alkoholvortestuntersuchungen: ( 1.975 )Wegen verkehrsrechtlicher Alkohol- und Suchtgiftdelikte wurden 123 (128) Lenkberechtigungen entzogen – davon:43 (36) über 0,4 mg/l AAG bis 0,6 mg/l AAG (0,8 Promille – 1,2 Promille BAG). 27 (45) über 0,6 mg/l AAG bis 0,8 mg/l AAG (1,2 Promille – 1,6 Promille BAG).39 (31) über 0,8 mg/l AAG (1,6 Promille BAG); weiters wurden … 9 (8) … Lenkberechtigungen wurden aufgrund der Verweigerung des Alkomatentestes, der Vorführung zum Polizeiamtsarzt oder der Blutabnahme entzogen. Insgesamt … 5 (8) … Lenkberechtigungen wurden wegen Beeinträchtigung durch Suchtmittel beim Lenken von Kfz. entzogen. 71 (65) … Mal erfolgte eine Bestrafung aufgrund einer festgestellten „Minderalkoholisierung“ (0,25 mg/l – 0,4 mg/l AAG)Insgesamt wurden durch die BPD Steyr an die 675 (840) Aktensachverhalte hinsichtlich führerscheinrechtlich relevanter Aspekte geprüft. In 325 (355) Fällen erfolgte eine Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit und/oder der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen.In 19 (33) Fällen erfolgte der Entzug der Lenkberechtigung wegen gesundheitlicher Nichteignung oder mangelnder Nachweisbarkeit der gesundheitlichen Eignung zum Lenken der entsprechenden Kraftfahrzeuge.In 7 (7) Fällen war der Entzugsgrund die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen. In 32 (57) Fällen war der Entzugsgrund die Begehung sonstiger schwerwiegender Übertretungen im Straßenverkehr, insbesondere erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nichteinhalten des erforderlichen Sicherheitsabstandes („Drängeln“ auf Autobahnen), Lenken eines Kfz. während der Zeit eines noch aufrechten Entzuges, sowie auch das Nichtabsolvieren einer vorgeschriebenen verkehrspsychologischen Nachschulung oder eines Ausbildungsmoduls im Rahmen der Mehrphasenausbildung.Auch zwei (zwei) Taxilenkern musste im Vorjahr – zusätzlich zur Lenkberechtigung – deren Taxiausweis entzogen werden.Die Gründe für die 200 (210) verhängten „Mopedfahrverbote“ (Lenkverbot für Motorfahrräder, Invalidenkraftfahrzeuge, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge („Micro-Cars“) waren Alkoholisierungen, Beeinträchtigungen durch Suchtmittel, mangelnde gesundheitliche Eignung bzw. auch technische Mängel und/oder Abänderungen an Motorfahrrädern.In den angeführten 123 (128) Fällen der Entziehung wegen Lenkens in einem durch Alkohol oder Suchtmittel beeinträchtigten Zustand wurden aufgrund mangelnder Verkehrszuverlässigkeit zusätzlich zum Entzug der Lenkberechtigung jeweils auch Lenkverbote für Moped, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie Invalidenkraftfahrzeuge ausgesprochen.Es darf ergänzend darauf hingewiesen werden, dass die Dauer der Entzüge bzw. die Höhe der Geldstrafen für das alkoholisierte Lenken von Kfz. insbesondere vom faktisch festgestellten Alkoholisierungsgrad abhängig sind. Bei einer Alkoholisierung ab 1,6 Promille (0,8 mg/l) oder mehr reicht der Strafrahmen von € 1.600,- bis € 5.900,-. Die Entzugsdauer beträgt mindestens sechs Monate. Dieselben Rechtsfolgen gelten auch im Falle einer Bestrafung bzw. Entziehung aufgrund einer Verweigerung der Atemluftuntersuchung, der Vorführung zum Polizeiarzt oder der Blutabnahme (diese verschärften Bestimmungen gelten seit 01.09.2009). Zusätzlich muss durch den Betroffenen zwingend eine Nachschulung (Kosten: zumindest € 495,–) sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung (Kosten: € 363,–) beigebracht werden. Zudem sind polizeiamtsärztliche Untersuchungen vorgesehen, bei welchen die gesundheitliche Eignung zum Lenken der Kraftfahrzeuge nachgewiesen werden muss.Weiters wurden in 43 (36) Fällen der Entziehung der Lenkberechtigung in einem durch Alkohol oder Suchtmittel beeinträchtigen Zustand aufgrund mangelnder Verkehrszuverlässigkeit zusätzlich zum Entzug der Lenkberechtigung jeweils ein „Verkehrscoaching“ angeordnet.Den Kursteilnehmern sollen im Rahmen des Verkehrscoachings die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden, sowie durch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten auf eine künftige Änderung des Verhaltens hingewirkt werden.In 5 (15) Fällen wurde aufgrund eines Vormerkdeliktes eine besondere Maßnahme, wie z.B. eine Nachschulung, Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining, angeordnet.I.4 Neuer Führerschein ab 2013Alle Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt werden sind 15 Jahre gültig. Alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens Ende 2032 mit Befristung gegen Scheckkartenführerscheine ausgestellt werden. Eine Überprüfung des Gesundheitszustandes wird in Österreich bei der Erneuerung von Führerscheinen nicht durchgeführt.I.5 RettungsgasseAb 1.1.2012 muss auf Autobahnen, Schnellstraßen bzw. Autostraßen eine freibleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrsteifen für schnelleres Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen im Falle eines Staus oder eines „Stockens“ gebildet werden. II. Verwaltungsstrafsachen:II.1. Strafamt:Es wurden im Vorjahr insgesamt 20.177 (18.438) Aktenvorgänge (vor allem Anzeigen) wegen Verwaltungsübertretungen bearbeitet: Von den bearbeiteten Aktenvorgängenbzw. Anzeigen betrafen: Verkehrsübertretungen: 17.447davon: (17.919)Anonymverfügungen: 9.199 (9.488)Bearbeitete bargeldlose Organmandate: 2.328 (2.460)Sonstige Verwaltungsübertretungen: 402 (519)Angemerkt wird, dass die BPD Steyr aufgrund des Glücksspielgesetz 2010 bereits 20 Glücksspielautomaten beschlagnahmt und davon bereits 7 Automaten rechtskräftig eingezogen hat. Die Verwaltungsstrafen betragen bis zu € 22.000,–. II.2. Strafvollzug:An Strafgeldern wurden im Wege des Strafvollzuges insgesamt € 645.015,99 (€ 654.992,07) und für bargeldlose Organstrafverfügungen und Anonymverfügungen € 196.248 (€ 206.449,–) hereingebracht.Insgesamt verbüßten 174 (196) Personen ihre (Ersatz-)Freiheitsstrafen im Polizeianhaltezentrum der BPD Steyr.III. Verkehrsunfallgeschehen:Insgesamt wurden im Jahr 2011 im Stadtgebiet von Steyr 1.320 (1.039) Verkehrsunfälle polizeilich registriert. Bei insgesamt 225 (176) Verkehrsunfällen kamen Personen zu Schaden. Keine Person erlitt tödliche Verletzungen.Drei bemerkenswerte Zahlen in diesem Zusammenhang:- 349 (351) Fahrzeuglenker wurden wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes,- 37 (36) Fahrzeuglenker wurden wegen fehlender Kindersicherung und- 701 (955) Fahrzeuglenker wurden wegen Telefonierens am Steuerbestraft bzw. angezeigt.

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