Ein 16-jähriger Innsbrucker zeigte an, dass er von einer unbekannten Person im Rahmen eines Verkaufs (Internet) von Computerzubehör betrogen wurde. Nachdem er eine Überweisungsbestätigung des „Käufers“ erhalten hatte, sandte er die Waren nach Deutschland. Der vereinbarte Betrag langte jedoch nicht auf dem Konto des Verkäufers ein.
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Internetbetrug in Innsbruck;
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