Illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet

Am 24.03.2011, wurde durch die KIAB und AGM Wals-Siezenheim in Zusammenarbeit ein chinesisches Restaurant in 5201 Seekirchen am Wallersee kontrolliert. Eine 18- jährige chinesische Staatsbürgerin konnte den Beamten ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet nicht nachweisen und führte auch kein Reisedokument mit. Gegen die chinesische Stbg. schien eine aufrechte und durchsetzbare Ausweisung aus dem Jahr 2009 auf. Nach Vorführung vor die Behörde wurde die Schubhaft verhängt und die chinesische Stbg. zum PAZ Salzburg überstellt.

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