Aufgrund des bevorstehenden Halloween-Ereignisses weist die Polizei daraufhin, dass etliche dieser „Bosheitsakte“ strafrechtliche Relevanz haben können. So ist ua. das Bewerfen von PKWs, Hauswänden bzw. Auslagenscheiben mit Eiern oder sonstigen Lebensmitteln dem Grundsatz nach als Sachbeschädigung zu qualifizieren. In den vergangenen Jahren nahm auch der Vandalismus an Fahrzeugen bzw. Häusern entsprechend zu. Beispielsweise wurden vergangenes Jahr neben den typischen Sachbeschädigungen eine Hauswand mit rohen Eiern in Zusammenhang mit Halloween beworfen als auch ein PKW mit Farbe übergossen. Die geschilderten Sachverhalte fallen grundsätzlich in das Strafrecht und führen zu kriminalpolizeilichen Erhebungen. Letztendlich wurden im Jahre 2008 48 strafrechtliche Sachverhalte im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen begangen. Im Jahre 2009 waren es 55 und im Jahre 2010 14 Strafrechtsdelikte. Auch das Beschädigen bzw. das Heruntertreten von Mistkübeln, Postkästen hat ebenso eine strafrechtliche Komponente wie das Beschmieren von Hausmauern bzw. Türen mit Farbe.Die Polizei ersucht daher die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Kindern im Sinne der obigen Ausführungen aufzuklären bzw. zu sensibilisieren und auch die Jugendlichen von derartigen Handlungen abstand zu nehmen. Allfällige Rückfragen: Mag. Dr. NIEDERWIMMER Tel. (0732) 7803 Kl. 5500
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