Eine unbekannte Täterschaft reservierte einen Aufenthalt in einem Hotel in Seefeld über das Internet und gab für die Bezahlung des Aufenthaltes „seine“ Kreditkartendaten bekannt. Das Hotel zog die Rechnung des Aufenthaltes in Höhe von 2.975. – Euro ein. Aufgrund einer angeblichen Erkrankung wurde der Aufenthalt storniert und die Täterschaft ersuchte um Überweisung des Geldbetrages auf ein Konto in England. Der Geschädigte wartete bis zum Erhalt des Geldes auf sein Konto und überwies den Geldbetrag, abzüglich der Stornogebühren (2.575.- – Euro) auf das Konto. Am 22.09.2011 erhielt der das Hotel bzw. der Geschädigte einen Anruf der Kreditkartenfirma. Diese forderte den Geldbetrag zurück, da der Kontoinhaber keine Reservierung tätigte. Es dürfte sich um einen „Nigeria-Betrug“ handeln. Weiters ist anzunehmen, dass die unbekannte Täterschaft widerrechtlich erlangte Kontodaten für den Betrug verwendete.
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Gewerbsmäßiger Internetbetrug in Seefeld:
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