Gewerbsmäßiger Betrug, Diebstahl ua. geklärt:

Eine 43-Jährige und ihre Tochter (26) aus Deutschland mieteten sich am 23.11.2010 in einer Ferienwohnung Zams ein. Dort hielten sie sich bis 13.12.2010 auf, obwohl ihnen bewusst war, dass sie die offene Mietschuld und Telefonrechnung in Höhe von Gesamt € 1.041.-. nicht bezahlen können. In der Nacht auf 11.12.2010 kehrte die 26-Jährige mit einer Freundin von einer Fahrt nach Deutschland in die Unterkunft zurück. Die 43-Jährige war bereits am 09.12.2010 in Deutschland auf Grund einer Festnahmeanordnung festgenommen worden. Da den Vermietern das Verhalten der Frau und ihrer Tochter verdächtig vorgekommen war, machten sie am 10.12.2010 um 11.00 Uhr bei der PI Landeck eine Anzeige. Da beim Eintreffen der Beamten sich von den beiden Personen niemand im Zimmer aufhielt, wurde lediglich eine oberflächliche Besichtigung des Zimmers durchgeführt. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass in dem Zimmer Diebsgut gelagert wird. Im Laufe des 11. – 14.12.2010 wurden weitere Erhebungen durchgeführt. Dabei konnte erhoben werden, dass die 43-Jährige und ihre Tochter in der Zeit vom 27.08.2010 bis 28.11.2010 in CH-7562 Samnaun eine Ferienwohnung bewohnt hatten und diese, ohne die offene Mietschuld in Höhe von € 4.652.- zu bezahlen, verlassen hatten. Weitere Erhebungen im Zuge der freiwilligen Nachschau ergaben, dass in der Ferienwohnung in Zams zahlreiche neuwertige Waren gelagert wurden. Dabei konnte ein HP-Drucker eindeutig einem Diebstahl aus dem Media-Markt Imst zugeordnet werden. Weiters konnte eine Menge an Bekleidung, Parfüm, Elektronikgeräte bis hin zu Geschenkartikeln, allesamt in Originalverpackung, teils mit Preisetiketten, in der Wohnung sichergestellt werden. Die Herkunft dieser Gegenstände muss zum größten Teil noch festgestellt werden. Es dürfte sich jedoch um Diebsgut bzw. Waren aus Bestellbetrügereien handeln.

Schreibe einen Kommentar