Geschwindigkeitsübertretung auf der A 12:

Am 09.06.2011 um 23:45 Uhr überholte ein 39-jähriger Unterländer eine Polzeistreife A12 Höhe Kontrollstelle Kundl mit weit überhöhter Geschwindigkeit. Wir beschleunigten und fuhren dem Lenker, als wir zu diesem aufgeschlossen hatten, mit einer gleichbleibenden Geschwindigkeit von 175 Km/h im gleichbleibendem Abstand hinter her. Auf Höhe km 18,5 konnte mit dem Lasergerät eine Messung durchgeführt werden. Diese ergab eine Geschwindigkeit von 170 Km/h anstatt der erlaubten 110 Km/h. Der Lenker konnte bei der Ausfahrt Wörgl Ost angehalten und einer Lenker- bzw. Fahrzeugkontrolle unterzogen werden. Bei der Kontrolle konnten deutliche Symptome einer Alkoholisierung festgestellt werden. Zudem gab der Lenker zu, dass er nicht im Besitz einer Lenkberechtigung sei. Der durchgeführte Alkotest ergab einen Wert von 0,61 mg/l. Er gab an, dass er nur eine Probefahrt mit dem Fahrzeug mache und die Zulassungsbesitzerin nicht wisse dass er keinen Führerschein hat. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Fahrt setzte die Beifahrerin fort. Er Lenker und die Zulassungsbesitzerin werden bei der zuständigen BH Kufstein zur Anzeige gebracht.

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