Gefährliche Drohung in Telfs

Am 19.11.2011 um 21.13 Uhr wurde von der Sicherheitsfirma Securitas Anzeige auf der PI Telfs erstattet, dass ein Jugendlicher von einem Balkon aus Böller auf den Eduard-Wallnöfer-Platz in Telfs werfen würde. Die Sektorstreife Telfs fuhr nach Bekanntwerden des Sachverhaltes zur angeführten Adresse und traf in der Wohnung in Telfs, auf einen 21-jährigen deutschen Stbg. Genannter befand sich alleine in der Wohnung, war mittelstark alkoholisiert und konnte schlussendlich als Verursacher der Übertretung nach dem Pyrotechnikgesetz ausgeforscht werden. Am 19.11.2011 um 23.33 Uhr wurde über Notruf bei der BLS Hall Anzeige über eine gefährliche Drohung in einer Wohnung in Telfs erstattet, bei der auch ein Messer im Spiel sein würde. Von der BLS Hall wurden nach dem Notruf mehrere Streifen zum Einsatzort beordert. Die Zusatzstreife Telfs traf um 23.36 Uhr als erste Streife am Ort des Geschehens ein. Bereits im Stiegenhaus wurden die Beamten von mehreren Personen erwartet und darauf hingewiesen, dass sich der Gefährder alleine in einer Wohnung im 1. Stock aufhalte, dieser mit einem Küchenmesser bewaffnet sei und durchdrehe. Die Beamten begaben sich daraufhin zielstrebig und auf Eigensicherung bedacht in die erwähnte Wohnung. Im Wohnzimmer trafen die beiden Beamten auf einen ihnen unbekannten, jungen Mann, welcher auf einer Ledercouch saß und in seiner rechten Hand ein ca. 30 cm langes Küchenmesser hielt. Die Spitze des Messers zeigte dabei in Richtung Unterarm.Der vorerst unbekannte Mann wurde von beiden Beamten sofort lautstark und unmissverständlich zum Weglegen des Messers aufgefordert. Dieser zeigte auf die Ansprache allerdings keinerlei Reaktion und starrte die Beamten lediglich an. Da im Wohnzimmer laute Musik lief, wollte ein Beamter diese abstellen. Der Bursche erhob sich daraufhin aber plötzlich von der Couch, drohte verbal – die Musik nicht abzustellen – und unterstrich diese Drohung damit, indem er die Klinge des Küchenmessers nach vorne richtete. In dieser bedrohlichen Situation ergriffen die beiden Beamten ihre Dienstwaffen und forderten den Angreifer mehrmals lautstark und unmissverständlich zum Weglegen des Messers auf. Dieser zeigte darauf aber keinerlei Reaktion und richtete das Messer weiterhin in einer Drohhaltung in Richtung der beiden Beamten – Entfernung ca. 2 Meter. Ein Beamter erfasste daraufhin um 23.40 Uhr seinen Pfefferspray und setzte diesen aus einer Entfernung von ca. 2 Metern gegen das Gesicht des Angreifers ein. Der Pfeffersprayeinsatz zeigte vorerst nur bedingt Wirkung. Der Bursche setzte sich wieder auf die Couch, behielt dabei aber das Messer in seiner Hand. Erst nachdem auch der zweite Beamte den Burschen mit Pfefferspray besprühte, warf dieser das Messer von sich. Sofort erfasste ein Beamter den jungen Mann und wollte diesen zu Boden ziehen. Dieser wehrte sich dagegen jedoch heftig, indem er mit seinen Armen um sich schlug und mit den Beinen nach den Beamten trat. Gemeinsam versuchten nunmehr beide Beamte den heftig um sich schlagenden und tretenden Burschen zu fixieren. Bei diesem Raufhandel wurde allerdings das rechte Bein eines Beamten derartig unglücklich zwischen den Kontrahenten eingeklemmt, dass sich der Beamte im Zuge der Festnahme (23.42 Uhr) und einer dabei durchgeführten Drehbewegung eine schwere Verletzung (Bruch des rechten Wadenbeines und des Sprunggelenkes) zuzog. Wegen der starken Schmerzen konnte der Beamte daraufhin bei der weiteren Durchsetzung der Festnahme nicht mehr mitwirken. Der zweite Beamte konnte schließlich alleine und trotz großer Gegenwehr des Burschen diesen fixieren und die Handfesseln anlegen. Weiters wurde die Festnahme (23.45 Uhr) ausgesprochen. Auch nach dem Anlegen der Handfesseln versuchte der Bursche weiterhin, mit den Füßen gegen den Beamten zu treten. Erst nach einiger Zeit beruhigte sich der Festgenommene, woraufhin ihm eine Spülung der Augen mit kaltem Wasser ermöglicht wurde. Etwa zu diesem Zeitpunkt trafen dann auch die unterstützenden Streifen (Telfs/Sektor und Kematen/Sektor) am Tatort ein.Der Festgenommene wurde von der verständigten Notärztin erstversorgt und anschließend in der Universitätsklinik in Innsbruck weiter behandelt. Bei ihm wurden keine Verletzungen attestiert. Nach der Versorgung in der Klinik wurde er wieder zur PI Telfs verbracht. Wegen der offensichtlichen Alkoholisierung wurde der Sprengelarzt wegen einer Hafttauglichkeitsuntersuchung verständigt. Weiters war ein Drogenharntest bei ihm positiv auf THC. Der Böllerschütze war dieselbe Person. Der Beamte wurde zur ersten Abklärung seiner Verletzung in das Krankenhaus Zams gebracht. Dort konnte ein Bruch des Wadenbeines und des Sprunggelenkes am rechten Bein festgestellt werden. Er wird am 22.11.2011 im Krankenhaus Zams operiert – voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ca. 6 bis 8 Wochen.

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