Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Am 23.11.2010, um 11.40 Uhr, befuhr eine 75-jährige Pensionistin mit ihrem PKW die Kaiserjägerstraße in Fahrtrichtung Süden. Vor einem Schutzweg hielt die PKW-Lenkerin an, um einer Personengruppe von vier Fußgängern das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Als sie ihre Fahrt fortsetzen wollte, übersah sie dabei eine 44-jährige Frau, die von der gegenüberliegenden Seite den Schutzweg überqueren wollte, und fuhr mit dem Fahrzeug leicht gegen die Fußgängerin. Diese wurde dadurch im Bereich des rechten Unterschenkels leicht verletzt.