Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst:

Zwei Brüder (14 und 12 Jahre) entzündeten am 21.04.2011 gegen 16.55 Uhr im Nahbereich ihres Elternhauses in Neustift i.St. an einer Böschung der öffentlichen Gemeindestraße „Neugasteig“, insgesamt vier Stück Rauchbällchen (sogenannten Rauchbomben). Bei den Rauchbällchen handelte es sich lt. Verpackung um pyrotechnische Gegenstände der Klasse I. Bei der Entzündung des vierten Rauchbällchens sprangen offensichtlich Funken auf die ausgetrocknete bzw. dürre Grasfläche und es entfachte sich ein Feuer. Die zwei Buben versuchten unverzüglich das Feuer mittels Schlamm zu ersticken. Da ihnen der Versuch misslang, holte einer der Brüder aus dem Elternhaus einen Kübel mit Wasser. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich das Feuer aber über einen großen Bereich der Böschung ausgebreitet und eine Löschung war für die Buben nicht mehr möglich. Daraufhin verständigte der 14-Jährige um 16.59 Uhr, mittels Handy den Feuernotruf. Die Freiwillige Feuerwehr Neustift, welche mit insgesamt vier Fahrzeugen und 19 Feuerwehrmännern zum Brandort ausgerückt waren, konnte das Feuer unverzüglich löschen. Bei dem Brand wurden ca. 70 m² Rasenfläche beschädigt. Es kamen keine Personen bei dem Brand zu Schaden.

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