Fahndung nach abgängiger Person – Widerruf
Der als abgängig gemeldete Pensionist ist am Nachmittag des 30.04.2011 wohlbehalten zu seinen Angehörigen zurückgekehrt. Die Fahndung ist somit widerrufen.
Der als abgängig gemeldete Pensionist ist am Nachmittag des 30.04.2011 wohlbehalten zu seinen Angehörigen zurückgekehrt. Die Fahndung ist somit widerrufen.