Als im Zuge einer Amtshandlung der PI Rathaus in den Abendstunden am 20.09.2010 ein 28-jähriger deutscher StA genauer überprüft wurde, wurde festgestellt, dass gegen diesen ein europäischer Haftbefehl (Bundesrepublik Deutschland) bestand. (Anlass: BetäubungsmittelG) Aufgrund des aufrechten Haftbefehls wurde der Festgenommene in die JA Salzburg zwecks Auslieferung überstellt. Dr. RIEPL Peter; Tel.: 0662-6383-5050
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Europäischer Haftbefehl – Festnahme
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