Erfolgreicher Abschluss von Verfahren nach dem Glücksspielgesetz

Vernichtung von Glückspielgeräten in SteyrDie Bundespolizeidirektion Steyr hat am 20.02.2012 drei Glücksspielgeräte im Rahmen des Einziehungsverfahrens vernichtet!Der Ablauf:28. Oktober 2010, 17:30 Uhr:Mitarbeiter des Finanzamtes und Mitarbeitern der Bundespolizeidirektion Steyr betreten eine Gaststätte in Steyr. Ziel sind die im hinteren Teil des Gasthauses aufgestellten beiden Glückspielgeräte. Im Rahmen der Kontrolle werden die vorgefundenen Glücksspielgeräte vorläufig beschlagnahmt!Verfahren bei der Bundespolizeidirektion Steyr und beim Unabhängigen Verwaltungssenat für Oberösterreich folgen und schließlich erfolgt die rechtskräftige Einziehung am 04.07.2011. Die Geräte wurden am 1.8.2011 abgeholt und bei der Bundespolizeidirektion Steyr verwahrt. 11. August 2011, 11:15 Uhr:Ziel der Kontrolle ist ein Lokal am Tabor in Steyr. Im Vorfeld stellten Finanzpolizisten bei einer Arbeitnehmerkontrolle fest, dass im Lokal mehrere mutmaßliche Glückspielgeräte aufgestellt sind. Dieses Lokal wird im Rahmen einer Glückspielkontrolle von Finanzpolizisten des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr kontrolliert. Bei der Kontrolle wurden 5 Glückspielgeräte vorläufig durch die Abgabenbehörde beschlagnahmt.Verfahren nach dem Glückspielgesetz – Beschlagnahme und Einziehung sowie Verwaltungsstrafverfahren – wurden bei der Bundespolizeidirektion Steyr geführt. Durch die Beschuldigten wurden keine Rechtsmittel eingebracht!20. Februar 2012, 13:00 UhrAuf dem Gelände des Altstoffsammelzentrums der Stadt Steyr werden die drei Glückspielgeräte vernichtet!Bei der Abholung der Glückspielgeräte im Lokal wurde durch die Bundespolizeidirektion Steyr festgestellt, dass 4 der 5 beschlagnahmten Glückspielgeräte durch vorherigen Abtransport der Einziehung und Vernichtung entzogen wurden! Seitens der Bundespolizeidirektion Steyr wird Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Steyr eingebracht! Die Einziehung und Vernichtung der Glückspielgeräte ist ein präventives Zeichen für die Umsetzung der Bestimmungen des Glücksspielgesetzes!Rückfragen:BPD SteyrMag. Wagner Claudia0591334140-550

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