Drogenlenker ohne Führerschein von Linzer Polizei

Vergangenes Wochenende fiel einer Streifenwagenbesatzung der PI Nietzschestraße gegen ein Uhr früh auf der Franckstraße ein PKW auf, der ohne Beleuchtung unterwegs war. Auf Grund des damit bestehenden Risikos versuchte die Funkwagenbesatzung den PKW, der von einem 21jährigen aus dem Bezirk Perg gelenkt wurde, zu einer Fahrzeug- und Lenkerkontrolle anzuhalten. Trotz Blaulicht und eindeutigen Anhaltezeichen wurde dies von dem Perger ignoriert. Er setzte seine Fahrt mit stark überhöhter Geschwindigkeit fort. Nach kurzer Verfolgung durch die Polizei endete die Flucht in einer Sackgasse. Als die Beamten beim abgestellten PKW eintrafen war dieser bereits vom 21jährigen Lenker und seinem 20jährigem Beifahrer verlassen worden. Auf Grund des Umstandes, dass ein großes Schiebetor, ein ebenso hoher Zaun als auch eine steile Böschung die Fluchtmöglichkeiten einschränkten und die Beamten ihnen dicht auf den Fersen waren kamen sie der Aufforderung stehen zu bleiben nach. Beide Personen wurden einer Personskontrolle unterzogen. Kurz vorher hatte der Lenker ein Klemmsäckchen, in dem sich Suchtgift befand, fallen gelassen. Dieses, sowie zwei weitere Säckchen, die beim Beifahrer gefunden wurden, konnten von den Polizisten sichergestellt werden.Im Zuge der Befragung gab der 21jährige Lenker zu, dass er sich der Anhaltung durch die Polizei entziehen wollte, weil er keinen Führerschein besitze und auch das Fahrzeug mit welchem er unterwegs war, nicht ihm sondern seinem Freund, der aber davon nichts wisse, gehöre. Eine anschließend durchgeführte amtsärztliche Untersuchung ergab auch eine Beeinträchtigung durch Suchtgift.Der 21jährige wurde wegen des Lenkens eines Kraftfahrzeuges ohne entsprechende Lenkberechtigung, das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand, der Missachtung von Haltezeichen sowie noch weiterer im Zuge der Flucht gesetzten Verwaltungsübertretungen angezeigt.Darüber hinaus werden auch noch Anzeigen nach dem Suchtgiftgesetz gegen den Lenken als auch dem Beifahrer erstattet.Allfällige Rückfragen: Mag. Dr. Alexander NIEDERWIMMERTel.: (0732) 7803 Kl. 5500

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