Die Bundespolizeidirektion Wien

nach dem Pyrotechnikgesetz anlässlich der bevorstehenden SilvesterfeierlichkeitenZum heurigen Jahreswechsel wird erstmals im Einvernehmen mit der Stadt Wien der Bereich des Wiener Stephansplatzes als Veranstaltungsstätte nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz definiert. In diesem Zusammenhang werden durch bauliche Einrichtungen Zu-und Abgänge geschaffen, die einer verstärkten Personenkontrolle unterliegen. Für den gesamten Bereich des Silvesterpfades gilt erstmals eine Platzordnung, welche unter anderem die Mitnahme von pyrotechnischen Gegenständen aller Klassen untersagt. Neben der Exekutive können Sicherheitsbedienstete des Veranstalters Personen und deren mitgeführte Behältnisse durchsuchen und allenfalls den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern. Die Platzordnung gilt vom 31.12.2010, 14.00 Uhr bis zum 1.1.2011, 03.00 Uhr für den Rathausplatz im gesamten Bereich zwischen Rathaus und Ringstraße,Löwelstraße auf der gesperrten Verkehrsfläche zwischen Burgtheater und Cafe Landtmann,Freyung im Bereich vor dem Schottenstift,Am Hof im Bereich der Mittelinsel,Hoher Markt auf der gesperrten Verkehrsfläche vor ONr. 10-11,Lugeck auf der gesperrten Verkehrsfläche zwischen ONr. 1-2 und Onr. 7,Am Stephansplatz im gesamten Bereich um den Stephansdom und zwischenONr. 1-2 und ONr.4,Am Neuen Markt im Bereich der gesperrten Verkehrsfläche zwischen ONr. 5-6und ONr. 9,Kärntner Straße im Kreuzungsbereich mit der Johannesgasse,Kärntner Straße im Bereich ONr.12,Graben im Kreuzungsbereich mit dem Trattnerhof,Heldenplatz im Bereich „Erzherzog Karl-Denkmal“.Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klassen „II“(alt) und „F2“(neu), beispielsweise „Schweizerkracher“ oder „Pirat“, im Ortsgebiet grundsätzlich verboten sind.

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