Die Bundespolizeidirektion Wien informiert:

der Bundespolizeidirektion Wienvom 07.05.2012Aufgrund § 36 Abs. 1 des SPG, BGBl. Nr. 566/1991, wird verordnet:§ 1. Aufgrund zu befürchtender gewalttätiger Ausschreitungen anlässlich des Umzugs zum „Totengedenken des Rings Volktreuer Verbände“ am 08.05.2012 ist anzunehmen, dass eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit meh¬rerer Menschen und für Eigentum im großen Ausmaß in folgendem Bereich in Wien 1., entstehen wird: +) Mölker Bastei +) Platz um das Liebenbergdenkmal+) Schreyvogelgasse+) Oppolzergasse+) Teinfaltstraße+) Rosengasse+) Schenkenstraße+) Bankgasse+) Petrarcagasse+) Abraham a Sancta Clara-Gasse+) Landhausgasse+) Leopold Figl – Gasse+) Minoritenplatz (incl. Sperre des do. U-Bahn-Aufgangs)+) Metastasiogasse+) Dr. Bruno Kreisky – Gasse+) Löwelstraße ab Krzg. Metastasiogasse+) Ballhausplatz in seiner gesamten Fläche+) Schauflergasse ab Ballhausplatz bis Höhe ONr. 8 bzw. ONr. 5§ 2. Das Betreten des im § 1 bezeichneten Ortes ohne Berechtigung und der Auf¬enthalt in ihm werden daher am 08.05.2012 ab 16.30 Uhr ver¬bo¬ten. § 3. Berechtigt im Sinne des § 2 sind die Organe des öffentlichen Sicher¬heitsdienstes, Angehörige des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und andere Bedienstete des Magistrates der Stadt Wien, Anrainer, Gäste der im Sperrbereich befindlichen Lokale, Teilnehmer des im § 1 dieser Verordnung angeführten Umzugs sowie Medienvertreter in Begleitung eines Pressesprechers der BPD-Wien.§ 4. Die Nichtbefolgung des Verbotes nach § 2 stellt eine Verwaltungsübertre¬tung nach § 84 Abs. 1, Zif. 1 SPG dar und wird mit Geldstrafe bis zu € 360,- im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft.§ 5. Diese Verordnung tritt am 08.05.2012 um 16.30 Uhr in Kraft. Der Polizeipräsident Dr. PÜRSTL e.h.

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