Betrug:

Am 21.07.2011 um 23:45 Uhr erstattete eine 44-Jährige aus dem Bezirk Kufstein mündlich auf der PI Kufstein die Anzeige über einen Betrug. Sie gab an, dass sie sich übers Internet einen Pkw kaufen wollte und „Spitzenangebot“ um € 3.000,– gefunden habe. Sie habe mit dem Verkäufer des PKWs vorerst E-Mail Kontakt und als es zum Liefertermin des Autos kam, auch telefonischen Kontakt gehabt. Als Zahlungsvariante wurde WESTERN UNION gewählt, wobei bei dieser Art des „Kontos“ eine Behebung nur mit der richtigen Transfernummer und einem Passwort, das sich Verkäufer und Käufer ausmachen, möglich sei. Die Geschädigte überwies am 20.07.2011 gegen 16:30 Uhr einen Geldbetrag in der Höhe von € 3.000,– auf ein Transfernummernkonto bei Western Union. Der Postbeamte gab an, dass eine Behebung wirklich nur gegen Angabe von Transfernummer und Passwort möglich wäre. Als der Frau am 20.07.2011 das Auto nicht geliefert wurde, hielt sie Rücksprache mit dem Mann, der das Auto nach Österreich überstellen sollte und angeblich in Deutschland in Haft geraten sei. Für die Mehrkosten durch die verspätete Lieferung hätte die Frau nochmals einen Betrag von € 350,– auf ein weiteres Nummernkonto bei Western Union einzahlen sollen, was sie aber nicht mehr tat. Am 21.07.2011hielt sie schließlich Nachschau am ersten Transfernummernkonto bei der Postfiliale und musste feststellen, dass das Geld in der Höhe von € 3.000,– – ohne Kenntnis des Passwortes – behoben wurde.

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