Anhaltung eines alkohol. Lenkers auf der A 12:
Am 24.03.2011 führte eine Streife der Autobahnpolizeiinspektion Imst auf der Inntal-Autobahn A 12 in Zams im Bereich Autobahnende Geschwindigkeitskontrollen mit dem Lasermessgerät durch. Im angeführten Abschnitt besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. Um 21.08 Uhr wurde ein PKW mit einer Geschwindigkeit von 102 km/h gemessen. Bei der durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle wurde festgestellt, dass 1. der Lenker, ein 40-jähriger Mann aus Oberösterreich, stark alkoholisiert war (Alkomattest: 0,83 mg/ > 1,66 Promille), 2. keine Lenkberechtigung besitzt (Gültigkeit im Dezember 2010 abgelaufen – Befristung auf ein Jahr) und 3. die Gültigkeit der angebrachten Begutachtungsplakette am PKW mit 31.01.2011 abgelaufen war (Lochung 09/2010). Der PKW befand sich zudem in einem schlechten Zustand (Mängel), weshalb zusätzlich eine Überprüfung nach § 56 KFG für angebracht erscheint. Der Beifahrer war offensichtlich ebenfalls stark alkoholisiert (kein Alkotest). Zudem war der Mitfahrer nicht im Besitze einer Lenkberechtigung. Daher wurde der PKW von einem Beamten zur API Imst überstellt und der Fahrzeugschlüssel vorläufig abgenommen. Angaben des Lenkers zum Alkoholkonsum: Auf den ganzen Tag verteilt vier Bier! Angeführt wird, dass der Mann noch über 100 km bis nach Vorarlberg fahren wollte. Unter anderem wäre die Fahrt durch den Perjentunnel und durch den Arlbergtunnel (jeweils mit Gegenverkehr) erfolgt!