Alkolenker – bisher im Jahr 2012 – Spitzenwert lag bei ca. 2,18 Promille
Alkohol im Straßenverkehr ist und bleibt ein Thema – auch im Jahr 2012. Trotz entsprechender Ankündung verstärkter Verkehrskontrollen wurden im laufenden Jahr 2012 (in der laufenden Ball- und Faschingssaison) im Stadtgebiet von Steyr nicht weniger als 24 Alkolenker ertappt. Der höchste gemessene Wert lag bei 1,09 mg/l (ca. 2,18 Promille).Bei fünf der Lenker lagen die Messwerte bei 0,80 mg/l (1,6 Promille) und mehr bzw. verweigerten sie die Alkomatmessung. Rechtsfolgen in diesen Fällen: Geldstrafen zw. € 1.600,– und € 5.900,–; zusätzlich Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten plus Nachschulung sowie verkehrspsychologische und amtsärztliche Untersuchung. Bei sechs der bisher ertappten Alkolenker lag das Messergebnis unter der führerscheinentzugsrelaventen Grenze von 0,4 mg/l (0,8 Promille). Die Folgen: Geldstrafe von mindestens € 300,– und eine Eintragung im Vormerksystem. Vier alkoholbeeinträchtigte Lenker waren an Verkehrsunfällen beteiligt. Einer der ertappten Lenker hatte „doppeltes“ Pech: Zum einen war er alkoholisiert – zum anderen stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass er auch keine Lenkberechtigung besitzt – die Folge: zusätzliche Geldstrafe von zumindest € 363,–. Die straf- und zivilrechtlichen Folgen eines in alkoholisiertem Zustand verursachten Verkehrsunfalls sollten zusätzlich davor abschrecken, sich nach dem Genuss von Alkohol ans Steuer zu setzen.