Alkoholkontrollen im Bezirk Schwaz

In der Nacht vom 22. zum 23.06.2011 musste die Polizei im Bezirk Schwaz abermals mehrere stark alkoholisierte Fahrzeuglenker aus dem Verkehr ziehen. Und dies trotz der Warnungen vom vergangenen Wochenende, an dem gleich 4 stark alkoholisierte Autofahrer zur Verantwortung gezogen wurden. Die geringste Alkoholisierung von insgesamt drei verantwortungslosen Lenkern wies ein Autofahrer in Mayrhofen um 01.45 Uhr auf – aber das waren immerhin auch noch 1,6 Promille. Den Beamten der PI Mayrhofen war auf der Zillertal-Bundesstraße ein Auto aufgefallen, das in Schlangenlinie talauswärts fuhr. Nach der Kontrolle und der Feststellung des Alkoholisierungsgrades wurde dem 38-jährigen Lenker der Führerschein abgenommen. Gegen 01.30 Uhr ereignete sich in Vomp auf einer Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, als ein 53-jähriger Autofahrer bei einer Auffahrt gegen ein Geländer stieß. Den Beamten der PI Schwaz, die den Unfall aufnahmen, fielen beim Lenker sofort deutliche Alkoholisierungssymptome auf, die durch den anschließenden Alkotest bestätigt wurden. 2,44 Promille waren der Spitzenwert in dieser Nacht, was ebenfalls zur sofortigen Führerscheinabnahme führte. In Schlitters war Beamten der Landesverkehrsabteilung gegen 23.45 Uhr ein Autofahrer aufgefallen, der beim Fahren mit dem Handy telefonierte. Der Lenker ignorierte die Anhalteversuche und flüchtete mit über 100 km/h auf Gemeindestraßen durch das Ortsgebiet von Schlitters. Der 19-jährige Probeführerscheinbesitzer überschätzte jedoch sein Fahrkönnen bzw. unterschätzte seine Alkoholisierung, weil er schließlich einen außerhalb der Straße abgestellten Traktoranhänger rammte und diesen über die Böschung schob. Am PKW entstand Totalschaden, der Lenker blieb unverletzt. Bei diesem Autofahrer wurde die Alkoholisierung mittels Alkomat mit 1,56 Promille ermittelt, weshalb der Probeführerschein von der Polizei an Ort und Stelle eingezogen wurde. Abermals – wie bereits vor 5 Tagen – weist die Polizei darauf hin, dass das Fahren im alkoholisierten Zustand kein Kavaliersdelikt darstellt. Zwei der oben angeführten Alko-Lenker verursachten einen Verkehrsunfall. Der dritte Alkoholisierte konnte aus dem Verkehr gezogen werden, bevor auch er möglicherweise einen Verkehrsunfall verursacht hätte.

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