Aktueller Neffenbetrugsfall -fast geglückt

„Vorname Josefine“Ergänzung zu vorangegangenen Warnhinweisen;Am heutigen Tage meldete sich bei einer 84-jährigen Pensionistin aus Aigen gegen 10.30 Uhr unter ihrem Festnetzanschluss (der Anschluss ist im Telefonbuch auf ihren Namen eingetragen) ein weibliche Anruferin, hochdeutsch mit Akzent sprechend, mit der Fragestellung „wer glaubst du dass hier spricht“. Die Pensionistin glaubte bei der Anruferin ihre Nichte aus Linz mit dem Vornamen „Barbara“ zu erkennen. Auf ihre Fragestellung ob denn die „Barbara“ am Apparat sei wurde dies von u. T. natürlich sofort bestätigt. Nach kurzem belanglosem Gesprächsinhalt kam die Anruferin sofort zum Anliegen, nämlich dass sie ca. € 40.000,– kurzfristig für einen Wohnungsankauf hier in Salzburg benötigen würde und dass das Geschäft sofort zu bewerkstelligen sei. Sie sei bereits beim Notar um den Vertrag vorzubereiten. Das geliehene Geld würde natürlich unverzüglich am nächsten Tag zurückerstattet. Die Pensionistin erklärte der „Barbara“ ihre finanzielle Situation und dass sie kurzfristig nur ca. € 20.000,– von der Bank besorgen könnte. Nun wäre auch diese Summe ausreichend und die Pensionistin versicherte ihrer „Nichte“ (der Anruferin), dass sie sofort von der Bank das Geld besorgen würde. Gegen 15.00 Uhr würde Barbara dann am Festnetzanschluss wieder anrufen, und die Geldabholung durchführen. Nachdem die Rentnerin von ihrer Bank € 20,000,– in bar behoben hatte begab sie sich auf direktem Wege zurück zu ihrer Wohnung. Bereits beim Betreten der Wohnung läutet das Telefon und Barbara erkundigt sich nach dem Erfolg der Bargeldbehebung. Als dies bejaht war, teilte ihr „Barbara“ mit, dass ihr nun die Geldabholung selbst nicht möglich sei, da sie gerade beim Notar mit der Vertragsunterzeichnung für den Wohnungskauf beschäftigt sei. Es wäre aber bereits ihr Freund auf dem Weg zu ihr, welchem sie das Geld übergeben sollte und dieser es unverzüglich zum Notar verbringen werde. Lediglich durch Zufall bekam die Pensionistin am Nachmittag Besuch von ihrem Wohnungsnachbar und erzählte ihm von den Geschehnissen und der unmittelbar bevorstehenden Geldübergabe. Dieser Nachbar übernahm dann gegen 15.30 Uhr daseingehende Telefonat der „Barbara“ um mitzuteilen, dass bereits die Polizei verständigt worden sei. Daraufhin beendet „Barbara“ sofort das Telefonat. Es wird neuerlich darauf hingewiesen, dass bei telefonischer Anzeigeerstattung durch Geschädigte die Annzeiger sofort anzuhalten sind, den entsprechenden Sachverhalt keinesfalls unter weiterer Verwendung der von u. T. angerufenen Festnetznummer des Geschädigten zu erstatten, sondern unbedingt unter Verwendung einer anderer Festnetz- oder Mobiltelefonnummer unverzüglich mit dem hs. KrimRef Journal Kontakt aufgenommen werden sollte. (059133 -55 – 3333) Dr. RIEPL Peter; Tel.: 0662-6383-5050

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