2047 Anzeigen wegen Missachtung des Rotlichtes

Von der Linzer Polizei wird ein entsprechender Schwerpunkt, neben der Kriminalitätsbekämpfung, auch auf die Sicherung bzw. Hebung der Verkehrssicherheit gesetzt. Neben permanent durchgeführten Planquadraten, im Zuge dessen Lenker die durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt sind, aus dem Verkehr gezogen werden liegt ua. auch ein weiteres Hauptbetätigungsfeld der Linzer Polizei auf die Einhaltung der Regeln im Zusammenhang mit Verkehrslichtsignalanlagen. Dies insofern da es bei Missachtung der Lichtzeichen zu schweren Unfällen kommen kann und leider auch kommt. Die im gesamten Stadtgebiet von Linz eingesetzten Rotlichtüberwachungskameras überführten im ersten Halbjahr dieses Jahres 2047 Lenker die das Rotlicht einer Verkehrslichtsignalanlage missachteten. Die technischen Überwachungsanlagen sind an jenen Kreuzungen in Linz montiert die aufgrund der polizeilichen Beobachtung ein erhöhtes Unfallrisiko besitzen. Sofern keine Gefährdung, beispielsweise eines Fußgängers, vorhanden ist stellt die Missachtung des Rotlichtes eine Verwaltungsübertretung nach der StVO dar und ist mit einer Strafe bis zu € 726,- bedroht. Bei Vorliegen einer Gefährdung erhöht sich der Strafrahmen auf € 2.180,- und stellt über dies ein Vormerkdelikt nach dem Führerscheingesetz dar. Die Polizei Linz ersucht aus obengenannten Gründen die Kraftfahrzeuglenker die Signale der Verkehrslichtsignalanlagen zwecks Vermeidung von Verkehrsunfällen zu beachten. Eine Missachtung des Rotlichtes und ein damit in Verbindung stehender Verkehrsunfall könnte nicht nur zivil- sondern auch entsprechende strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Allfällige Rückfragen: Mag. Dr. Alexander NIEDERWIMMERTel.: (0732) 7803 Kl. 5500

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